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VK Südbayern, 20.09.2000 - 120.3 3194.1 17 08/00 |
Zitiervorschläge
VK Südbayern, Entscheidung vom 20. September 2000 - 120.3 3194.1 17 08/00 (https://dejure.org/2000,39855)
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rüge gegen die Wahl der Vergabeart als nicht offenes Vergabeverfahren; Verstoß gegen § 97 Abs. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Pflicht zur Anfertigung eines Vergabevermerks gemäß § 30 Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A); Beginn der Rügefrist ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99
Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …
Auszug aus VK Südbayern, 20.09.2000 - 120.3 3194.1 17 8/00
Bei einer Zeitbemessung, die auch die Interessen des Auftraggebers sowie die etwaigen besonderen Verhältnisse des Einzelfalls angemessen zu berücksichtigen hat, werden dem Unternehmen in der Regel zwei Wochen (als Obergrenze) bis zur Erklärung der Rüge zu belassen sein (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.04.1999 - Verg 1/99, BauR 1999, 751 [OLG Düsseldorf 13.04.1999 - Verg 1/99] ; NJW 2000, 145). - KG, 24.08.1999 - KartVerg 5/99
Unverzüglichkeit der Rügen im Vergabeverfahren; Fehlerhafte Verlesung eines …
Auszug aus VK Südbayern, 20.09.2000 - 120.3 3194.1 17 8/00
Der Beginn der Rügefrist setzt nach Sinn und Zweck der Regelung des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB voraus, dass der Bieter Kenntnis haben muss von den Umständen, aus denen sich möglicherweise ein Vergabeverstoß ableitet (vgl. Kammergericht Berlin, Beschl. v. 24.08.1999 - Kart Verg. 5/99; BauR 2000, 563; NZBau 2000, 258). - VK Rheinland-Pfalz, 22.03.2000 - VK 2/00
Rüge im Vergabeverfahren rechtzeitig? Muss Bieter anwaltlichen Rat einholen?
Auszug aus VK Südbayern, 20.09.2000 - 120.3 3194.1 17 8/00
Da es im Rahmen des § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht darauf ankommt, ob ein Antragsteller die Verstöße tatsächlich erkannt hat, sondern die Erkennbarkeit des Verstoßes ausreicht, ist diese Rüge, die erstmals mit Schreiben vom 11.08.00 vorgebracht wurde, verfristet (VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.03.2000, VK 2/00, AbfallPrax 3/00, 98 f.).